Bedingungen und Konditionen

Verkauf und Lieferung

Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen dem Kunden und The Color Club , soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien abbedungen werden.

1. Angebot und Vereinbarung

1.1 Angebote sind für The Color Club für 30 Tage ab dem Datum des Angebots bindend.
1.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Annahme durch den Kunden bei The Color Club eingegangen ist.
1.3 In Fällen, in denen der Kunde das Angebot nicht ausdrücklich annimmt, kommt ein Vertrag zustande, wenn The Color Club eine Auftragsbestätigung für eine eingegangene Bestellung ausgestellt hat.
1.4 Das Angebot unterliegt den folgenden Bedingungen: Material und Prozesse können wie im Angebot angegeben maschinell verarbeitet werden. Der Kunde verlangt nicht, dass die Arbeiten in Teillieferungen anstelle einer Gesamtlieferung, wie im Angebot angegeben, ausgeführt werden. Das vom Kunden eingereichte Material entspricht dem von The Color Club unterbreiteten Angebot.
1.5 The Color Club behält sich das Recht vor, das Angebot und den Produktionsplan zu aktualisieren, wenn sich das Briefing ändert und nach Überprüfung des erhaltenen Originalmaterials.

2. Preis

2.1 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Lieferung.
2.2 Sollten sich in der Zeit bis zur Leistung von The Color Clubdie Löhne, die Materialpreise, die öffentlichen Abgaben oder andere Kosten erhöhen, ist The Color Club berechtigt, den Preis um diese dokumentierten Erhöhungen anzupassen.
2.3 Preise in Fremdwährung basieren auf dem am Tag des Angebots oder der Auftragsbestätigung geltenden Wechselkurs in Landeswährung.
2.4 Zusätzlich zu dem angebotenen oder vereinbarten Preis ist The Color Club berechtigt, eine Vergütung zu verlangen für
- Mehrarbeit, die dadurch entsteht, dass sich das vom Kunden an The Color Club gelieferte Grundmaterial als unvollständig, ungeeignet oder mangelhaft erweist.
- Mehrarbeit, die sich daraus ergibt, dass der Kunde nach Beginn der Arbeiten Korrekturen oder Änderungen an dem gelieferten Material verlangt.
- Mehrarbeit, die dadurch entsteht, dass der Kunde mehr Korrekturabzüge anfertigt als im Angebot vereinbart.
- Überstunden und andere mit dem Kunden nach Vertragsabschluss vereinbarte Maßnahmen.
- Lagerung, Lieferung, Handhabung und Versand des digitalen oder analogen Materials und der Werkzeuge des Kunden nach erfolgter Lieferung.
- Mehrarbeit, die dadurch entsteht, dass der Vertrag aufgrund der Umstände des Kunden nicht in einer kontinuierlichen Produktion umgesetzt werden kann.
2.5 The Color Club behält sich das Recht vor, alle Preise jährlich zu indexieren. Ausgenommen hiervon sind feste Kooperationsverträge, bei denen andere Anpassungsvereinbarungen getroffen wurden.

3. Archive (Arbeitsdateien und Sicherungskopien)

The Color Club betrachtet Archive und Arbeitsdateien als interne Hilfsmittel.

3.1 Wenn der Auftraggeber Archivelemente benötigt, muss dies zu Beginn des Auftrags vereinbart werden. Die Bezahlung von Arbeiten im Zusammenhang mit Archiven ist nicht im normalen Budget für einen Auftrag enthalten, sondern muss immer separat vereinbart und bezahlt werden.
3.2 The Color Club ist nicht verpflichtet, Archive anzulegen und zu pflegen.
3.3 Zum Archiv gehören unter anderem Arbeitsdateien aus Photoshop, Indesign, Illustrator, 3D-Programmen, Premiere Videobearbeitung, Resolve Farbkorrektur, VFX After Effects, Fusion, Logic Pro usw.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt, vorbehaltlich von Verzögerungen oder Hindernissen, die durch
- Die Handlung oder Unterlassung des Kunden.
- Die in Artikel 8.1 genannten Umstände.
4.2 Im Falle solcher Verzögerungen ist The Color Club berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder den Vertrag zu kündigen.
4.3 Wenn ein Ereignis wie das oben genannte dazu führt, dass sich die Erfüllung der Lieferverpflichtungen von The Color Clubverzögert, ist The Color Club verpflichtet, seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen, wenn der Kunde sich bereit erklärt, den von The Color Club berechneten Mehrpreis zu zahlen.
4.4 Wenn kein Liefertermin vereinbart wurde, bestimmt The Color Club den Zeitpunkt der Lieferung.
4.5. Nachverfolgung der Lieferung:
- Wir werden innerhalb von sechs Wochen nach dem Versand der ersten Version der Lieferung dreimal nachfassen.
- Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion des Kunden, gilt die Lieferung als vom Kunden akzeptiert, das Projekt als abgeschlossen und weitere Überarbeitungen oder Korrekturen können zusätzliche Vereinbarungen oder Gebühren erfordern.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Verzögerungen oder Hindernisse mitzuteilen, die die rechtzeitige Bereitstellung von Feedback beeinträchtigen könnten. Unser Projektmanager wird sich bemühen, den Zeitplan des Kunden einzuhalten und alle Bedenken umgehend zu berücksichtigen.
- Zusätzliche Überarbeitungen oder Korrekturen, die nach dem Projektabschluss angefordert werden, können Gegenstand separater Vereinbarungen sein, einschließlich möglicher Anpassungen des Projektzeitplans und der Gebühren.
- Für den Fall, dass der Kunde antwortet, dass die Genehmigung noch aussteht, wird das Projekt auf Eis gelegt.

Alle Arbeiten, die bis zum Datum der Lieferung ausgeführt werden, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5. Bezahlung

5.1 Die Zahlung erfolgt entweder an dem Datum, das auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung als letztes Fälligkeitsdatum für die Zahlung angegeben ist, oder per Nachnahme.
5.2 Ab dem Fälligkeitsdatum fallen Zinsen und Gebühren in Höhe der jeweils geltenden Zinsen und Gebühren von The Color Cluban.
5.3 Auf Verlangen von The Color Clubist der Kunde jederzeit verpflichtet, eine Bankgarantie als Sicherheit für die Zahlung zu stellen. Erfolgt die Aufforderung nach Abschluss des Vertrages, ist The Color Club verpflichtet, den Kunden für die damit verbundenen Kosten zu entschädigen.

6. Eigentum und Urheberrecht

6.1 Das Urheberrecht an den von The Color Club erstellten Vorarbeiten und Konzepten, kreativen Präsentationen, Originalmaterialien usw. liegt bei The Color Club und darf nicht ohne Zustimmung von The Color Cluban Dritte weitergegeben werden.

6.2 Alle Bearbeitungen, Zwischenprodukte, Materialien, Werkzeuge usw., die The Color Club zur Verwendung im Zusammenhang mit der Lieferung zur Verfügung gestellt hat oder hat stellen lassen, sind Eigentum von The Color Club. Dies gilt unabhängig davon, ob die zur Verfügung gestellten Waren separat in Rechnung gestellt wurden.
6.3 Die in Ziffer 6.2 genannten Gegenstände dürfen nur für Arbeiten für den Kunden verwendet und nur gemäß einer gesonderten Vereinbarung gelagert werden.

7. Verzögern

7.1 Im Falle einer Verspätung ist der Kunde vorbehaltlich der Bestimmung in Artikel 3.1 nur dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn er bei Vertragsabschluss die Bedeutung der Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt klargestellt hat.

8. Defekte

8.1 The Color Club haftet nicht für Fehler, die der Kunde nicht schriftlich in Proofs, einschließlich Drucksachen, digitalen Informationen, Proofs oder Ähnlichem korrigiert hat.
8.2 Der Kunde hat das Produkt vollständig und endgültig genehmigt, wenn es vom Kunden oder einem Dritten verwendet wird.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, bei geringfügigen Abweichungen von einem genehmigten Muster oder einer vereinbarten Spezifikation einen Preisnachlass zu verlangen oder die Annahme der bestellten Ware zu verweigern.
8.4 The Color Club ist zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der vereinbarten Auflage berechtigt. In Fällen, in denen Papier oder anderes Material speziell für den Auftrag von anderen Parteien als dem Lieferanten hergestellt wurde, hat
The Color Club zu einer angemessenen Mehr- oder Minderlieferung von mehr als 10% der vereinbarten Auflage berechtigt, höchstens jedoch zu den Lieferkonditionen des Materiallieferanten.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, eine mangelhafte Lieferung unverzüglich zu reklamieren. Unterlässt der Kunde die Reklamation oder rügt er sie zu spät, verliert er das Recht, den Mangel geltend zu machen. The Color Club ist berechtigt, einen Mangel zu beheben, wenn dies innerhalb einer angemessenen Frist geschehen kann.
8.6 The Color Club haftet nicht für Fehler oder Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde Papier oder andere Materialien für die Lieferung zur Verfügung gestellt hat.
8.7 The Color Club haftet nicht für eine fehlerhafte Platzierung von Klebe- oder Einlegeelementen, wenn der Kunde The Color Club keine genauen schriftlichen Anweisungen zu deren Platzierung gegeben hat.
8.8 The Color Club übernimmt keine Garantie für fehlende oder doppelte Nummern bei Lieferungen, die nummerierte Arbeiten enthalten. Bei Lieferungen, die bei Erhalt nummerierte Arbeiten enthalten,
werden eventuelle Korrekturen der Nummern extra berechnet.

9. Haftung

9.1 Im Falle einer Verzögerung oder eines Mangels der gelieferten Waren haftet The Color Club nicht für die Ursache der Verzögerung oder des Mangels:
- Fehler in oder Schäden an Produktionsanlagen, die nachweislich zu einer Verzögerung oder Beschädigung der Produktion geführt haben.
- Im Falle von Arbeitskämpfen jeglicher Art.
- Darüber hinaus alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle von The Color Clubliegen, wie z.B. Feuer, Wasserschäden, Naturkatastrophen, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene militärische Einberufung in ähnlichem Umfang, Requisition, Beschlagnahme, Aufruhr, Aufstand, Unruhen, Devisenbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Beschränkungen der Triebkraft, Export- und Importverbote und andere ähnliche Situationen höherer Gewalt.

9.2 Die verspätete oder mangelhafte Lieferung fällt unter einen der in Artikel 9.1 genannten Umstände oder die Beendigung des Geschäfts.

9.3 The Color Club haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden des Kunden, einschließlich Schäden, die sich aus dem Rechtsverhältnis des Kunden zu Dritten ergeben, wenn die gelieferte Ware verspätet oder fehlerhaft ist.
9.4 The Color Club haftet für den Fall, dass ein geliefertes Produkt einen Personen- oder Sachschaden verursacht, wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der seiner Art nach üblicherweise für nichtgewerbliche Zwecke bestimmt ist und von dem Geschädigten überwiegend in dieser Weise verwendet wird. The Color Club haftet für gewerbliche Schäden nur dann, wenn der Schaden nachweislich auf Fehler von The Color Club oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist, die durch eine Prüfung der gelieferten Produkte durch den Kunden nicht hätten verhindert werden können. The Color Club haftet jedoch niemals für Schäden, die an der Produktion des Kunden oder anderer Personen, an Produkten, die mit den gelieferten Produkten verpackt/etikettiert sind, oder an Gegenständen, bei deren Herstellung diese Produkte verwendet werden, entstehen, es sei denn, The Color Club hat nachweislich grob fahrlässig gehandelt. The Color Club haftet niemals für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn und andere indirekte Schäden. Für den Fall, dass The Color Club gegenüber einem Dritten für einen wirtschaftlichen Schaden haftbar gemacht wird, der die Grenzen der Haftung von The Color Clubüberschreitet, ist der Kunde verpflichtet, The Color Club dafür zu entschädigen sowie für die Prozesskosten.
9.5 The Color Club haftet nicht für die fehlende Befugnis des Kunden zur Reproduktion, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Schriften, Bildern, Zeichnungen, Mustern, Illustrationen, Texten, Marken, anderen Geschäftszeichen und anderen Produktausstattungen, einschließlich Design oder anderen Gegenständen, die den Rechten Dritter unterliegen können. Wenn The Color Club gegenüber Dritten haftet, weil der Kunde nicht befugt ist, die Rechte Dritter auszuüben, stellt der Kunde The Color Club von dieser Haftung frei.
9.6 The Color Club haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen wie Vorlagen, Materialien usw., die nicht im Eigentum von The Color Club stehen, sondern ihr vom Kunden zur Ausführung eines vereinbarten Auftrags oder zur Aufbewahrung anvertraut wurden, einschließlich der Aufbewahrung von Arbeiten, die von The Color Club ausgeführt wurden. The Color Club haftet jedoch, wenn der Verlust oder die Beschädigung nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit seitens The Color Club oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Gegenstand gegen Beschädigung und Zerstörung zu versichern.
9.7 Repro-Service: Die Qualitätskontrolle des Kunden übernimmt die volle Verantwortung bei Beginn des Drucks. Im Falle von Fehlern in den Druckformen, einschließlich Druckplatten, Filmen usw., kann The Color Club nicht für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden, sondern ist lediglich verpflichtet, neue, korrigierte Druckdateien zu liefern.

10. Unterauftragnehmer

10.1 The Color Club ist berechtigt, die Arbeiten ganz oder teilweise von Subunternehmern ausführen zu lassen.

11. Periodische Veröffentlichungen/ständige Auftragsarbeiten

11.1 Wenn mit dem Kunden keine andere Vereinbarung für periodische Veröffentlichungen/Dauerverträge getroffen wurde, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

 

IT- und Hosting-Dienstleistungen

1 Einleitende Bestimmungen

1.1 Für die Zwecke dieses Vertrags haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgende Bedeutung
Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

Parteien
The Color Club und das in diesem Dokument und dem zugehörigen Vertrag genannte Unternehmen (Kunde). Ernennung
Diese Vereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von The Color Clubs sowie andere Vereinbarungen, einschließlich des Vertrags, die zwischen den Parteien mit Anhängen geschlossen wurden.

Zeitraum der Vereinbarung
Der Zeitraum, für den der Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde.

Verkehr
Internet-basierter Verkehr (IP-Verkehr), der über Glasfaser, drahtlose Verbindungen (FWA), Kupferverbindungen oder andere Verbindungen übertragen wird.

Gehäuse-Einrichtung
Bereich für die Unterbringung von IT- und Telekommunikationsausrüstung, wie im Vertrag angegeben.

Vertrag
Von den Parteien unterzeichneter Vertrag, in dem die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen von The Color Clubfestgelegt ist.

Index-Anpassung
Wir behalten uns das Recht vor, den Index jährlich anzupassen.

Tag der Inbetriebnahme
Der Tag, an dem der Kunde eine Dienstleistung oder einen Service, einschließlich einer Wohneinrichtung, tatsächlich in Anspruch nimmt.

Bereit zur Nutzung
Eine Nachricht von The Color Club , die besagt, dass die Wohneinrichtungen, die Internetverbindung oder der bestellte Service vom Kunden genutzt werden können.

Miete
Das Recht, die im Vertrag angegebene Unterbringungseinrichtung, Glasfaser oder Schaltung, gegen Zahlung eines Entgelts zu nutzen. Die Anmietung von Unterkünften ist nicht unbedingt ein ausschließliches Recht, da auch andere Kunden von The Color Clubdas Recht haben können, Geräte in derselben Unterkunft unterzubringen.

1.2 Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung von Hosting, IT-Betrieb, Internetverbindungen, Internetverkehr und damit verbundenen Dienstleistungen von The Color Club an den Kunden sowie die sonstigen Beziehungen zwischen den Parteien. Die spezifischen Dienstleistungen, die die Parteien für The Color Club vereinbaren, werden in Verträgen beschrieben. Diese Verträge werden von der vorliegenden Vereinbarung abgedeckt und geregelt, es sei denn, Abweichungen davon sind ausdrücklich im Vertrag festgelegt.

1.3 Die diesem Dokument, dem Vertrag oder anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien beigefügten Anlagen, die u.a. in der Liste der Anlagen zum Vertrag aufgeführt sind, sind Teil des Vertrages.

1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und einem Vertrag hat der Vertrag Vorrang.

1.5 Wenn The Color Club physische Internetverbindungen über, aber nicht ausschließlich, Glasfaser-, Kupfer- oder drahtlose Verbindungen (FWA) bereitstellt, gelten die Geschäftsbedingungen des betreffenden Subunternehmers für
diesen Teil der Dienstleistung von The Color Club. Diese haben somit Vorrang vor dieser Vereinbarung.

2 Vertragsdauer

2.1 Die Bedingungen dieser Vereinbarung und der Verträge sind für beide Parteien während der in den einzelnen Verträgen festgelegten Laufzeit unkündbar. Demnach kann die Vereinbarung von jeder Partei mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Wenn die Vereinbarung nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird, werden diese Vereinbarung und der Vertrag automatisch um
um 1 Monat zu den gleichen Bedingungen.

2.2 In jedem einzelnen Vertrag wird die Vertragslaufzeit für die betreffende Dienstleistung festgelegt.

3 Zahlungsverpflichtungen

3.1 Die Preise und Zahlungsbedingungen für Dienstleistungen sind in den Verträgen festgelegt. Alle Preise sind in Dänischen Kronen (DKK) angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern und Gebühren.
3.2 Sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, ist die laufende Vergütung für die in den Verträgen vereinbarten Dienstleistungen monatlich im Voraus vor Vertragsabschluss oder ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem die Dienstleistung von The Color Club für "betriebsbereit" erklärt wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
3.3 Jede von The Color Club vorgelegte Rechnung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung bezahlt werden.
3.4 Alle Zahlungen im Rahmen der Vereinbarung sind ohne Abzug oder Aufrechnung jeglicher Art zu leisten, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart und im betreffenden Vertrag festgelegt.
3.5 Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, muss er Zinsen auf den ausstehenden Betrag für die verstrichene Zeit zahlen. Die Zinsen müssen täglich mit einem variablen Zinssatz von fünf (5) Prozent pro Jahr über dem jeweils geltenden Diskontsatz anfallen und für die verstrichenen Tage auf der Grundlage eines Jahres mit 365 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum
tatsächlichen Zahlungsdatum. Darüber hinaus trägt der Kunde alle Kosten für die Beitreibung von Nichtzahlungen und alle Verluste, die The Color Club aufgrund von Nichtzahlungen oder Zahlungsverzug entstehen.
3.6 Alle laufenden Vergütungen für die von The Color Club Index erbrachten Dienstleistungen werden einmal im Jahr angepasst.
3.7 Alle Preise und Gebühren können, zusätzlich zur Preisindexierung, mit einer Frist von einem Monat angepasst werden. The Color Club muss den Kunden über diese Regelungen mit einer Frist von mindestens einem Monat vor Inkrafttreten der Änderung informieren. Der Kunde ist verpflichtet, den regulierten Preis zu zahlen, kann aber in diesem Fall den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat an The Color Club kündigen. Preiserhöhungen können jedoch ohne Vorankündigung erfolgen, wenn diese auf regulatorische oder rechtliche Gründe zurückzuführen sind, sowie bei Erhöhungen, die von The Color Club's Subunternehmern stammen.

4 Lieferung

4.1 The Color Club verpflichtet sich, die im Vertrag definierten Dienstleistungen zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt zu erbringen.
4.2 Der Zeitpunkt für die Bereitstellung der einzelnen Dienste ist im Vertrag festgelegt.
4.3 Wenn die Dienstleistungen einsatzbereit sind, muss The Color Club den Kunden unverzüglich per Brief oder E-Mail benachrichtigen und bestätigen, dass die Dienstleistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Kunde
muss The Color Club innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt dieser Information schriftlich benachrichtigen, wenn die Dienste nicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Wenn die Dienstleistungen nicht den Spezifikationen entsprechen, muss der Kunde dies schriftlich The Color Club mitteilen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen, nachdem The Color Club mitgeteilt hat, dass die Dienstleistungen einsatzbereit sind, eine Mitteilung gemäß dem Vorstehenden gemacht hat, wird davon ausgegangen, dass die Dienstleistungen den Spezifikationen und allen Garantien entsprechen.
4.4 Stellt der Kunde fest, dass die Dienstleistungen nicht den Spezifikationen entsprechen, so arbeiten die Parteien zusammen, um etwaige Mängel festzustellen und zu beheben. Sollte es zu einem Streit zwischen den Parteien kommen, muss dieser gütlich beigelegt werden. Sind die Parteien nicht in der Lage, den Streit innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem der Kunde die Mängel anzeigt, beizulegen, muss der Fall an einen unabhängigen
Branchenexperten übergeben werden, dessen Entscheidung endgültig und verbindlich sein muss. Der unabhängige Sachverständige wird im Einvernehmen zwischen den Parteien ernannt.

5 Zusätzliche Verpflichtungen der Parteien

5.1 Jede Vertragspartei stellt alle erforderlichen und angemessenen Genehmigungen und Zulassungen zur Verfügung und hält sich auch sonst an alle Gesetze, Vorschriften und Anforderungen der zuständigen Behörden, die für die Installation, die Nutzung und das Eigentum an den von dieser Vertragspartei erbrachten Dienstleistungen gelten.

6 Übertragung

6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen, es sei denn, der erwerbende Dritte tritt in alle Rechte und Pflichten ein, und nur, wenn The Color Club der Übertragung schriftlich zustimmt. Die Parteien sind jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern das übertragende Unternehmen zu mindestens 50% Eigentümer ist und weiterhin die Erfüllung aller Rechte und Pflichten garantiert, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.2 Die Parteien haben das Recht, Zahlungen gemäß diesem Vertrag an ihre jeweiligen Bankverbindungen zu überweisen, ohne dass die Bankverbindung in den Vertrag eintritt. Dies bedarf nicht der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

7 Bruch

7.1 Jede Partei kann die Vereinbarung und jeden Vertrag unverzüglich schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn die Partei die Vereinbarung oder einen Vertrag wesentlich verletzt, oder wenn die Partei für insolvent erklärt wird oder in Zahlungseinstellung geht.
7.2 Im Falle des Verzugs einer der Parteien gemäß Abschnitt 7.1 hat die säumige Partei nach schriftlicher Aufforderung 30 Tage Zeit, um den Verzug zu beenden/festzustellen. Dies gilt jedoch nicht für Zahlungsverpflichtungen oder Angelegenheiten, die so beschaffen sind, dass sie nicht gekündigt oder begründet werden können.
7.3 The Color Club kann die Vereinbarung und die Verträge mit dem Kunden schriftlich kündigen, wenn dieser die vorgelegte Rechnung nicht bezahlt hat und nicht innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der schriftlichen Mahnung von The Color Club den fälligen Betrag einschließlich aufgelaufener Zinsen usw. bezahlt hat (vgl. Ziffer 3.5).
7.4 Die Beendigung des Vertrags - gleich aus welchem Grund - lässt die Bestimmungen des Vertrags unberührt, die im Falle der Beendigung weiterhin gelten oder in Kraft treten, und berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber The Color Club aus dem Vertrag oder den Verträgen.

8 Verantwortung

8.1 Nachdem die Lieferung als "betriebsbereit" gemeldet wurde, beschränken sich die Verpflichtungen von The Color Clubauf die Instandhaltungspflicht von The Color Clubund auf die im Vertrag definierten Dienstleistungen. The Color Club ist nicht verantwortlich für die Verschlechterung oder Beschädigung der in diesem Vertrag beschriebenen Dienstleistungen oder für Fehlfunktionen / Störungen dieser Dienstleistungen, oder für eine Nichtverfügbarkeit, Verzögerung, Einstellung oder Unterbrechung aufgrund von Handlungen des Kunden.
8.2 Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt Folgendes:
- Jede Partei übernimmt nur die Garantien, die ausdrücklich in diesem Vertrag genannt werden, und bietet somit keine Garantien, die sich aus der Gewohnheit usw. ergeben können.
- Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei oder einer anderen Person, einschließlich ihrer Mutter-/Tochtergesellschaften, Händler, Kunden oder anderen Endverbrauchern für indirekte Verluste.
8.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit seinem Geschäft einhalten muss. Der Kunde versteht, dass The Color Club keinerlei Kontrolle über den Inhalt der Informationen ausübt, die der Kunde vom Rechenzentrum von The Color Clubsendet, und dass es in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt, dafür zu sorgen, dass die Informationen, die der Kunde sendet und empfängt, mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Der Kunde bestätigt, dass er Abschnitt 11 "Acceptable Use Policy" gelesen und akzeptiert hat.
8.4 The Color Club ist nicht verantwortlich für Schäden an oder Versicherung von Ausrüstungen des Kunden, es sei denn, eine Versicherung der Ausrüstung des Kunden ist ausdrücklich als Dienstleistung in dem Vertrag eingeschlossen.
8.5 Die maximale Entschädigung, die The Color Clubdem Kunden zahlen muss, darf nicht höher sein als der Betrag, den der Kunde innerhalb der letzten 6 Monate vor Schadenseintritt an The Color Club gezahlt hat.

9 Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien verpflichten sich zu:
- alle Informationen, die sie über die Angelegenheiten der jeweils anderen Partei erhalten und/oder weitergeben, streng vertraulich zu behandeln.
- solche vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Partei an Dritte weiterzugeben und vertrauliche Informationen nur für den in dieser Vereinbarung beschriebenen Zweck zu verwenden. Die in Abschnitt 9.3 genannten Bedingungen sind jedoch ausgeschlossen.
9.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen über das Geschäft oder die Geschäftsbeziehung der anderen Partei, die eine Partei direkt oder indirekt, mündlich oder schriftlich, im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben erhalten hat. Ausgenommen hiervon sind jedoch Informationen, die auf andere Weise als durch das Versäumnis einer der Parteien öffentlich zugänglich sind oder sein werden.
9.3 Die Parteien sind berechtigt, in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen Informationen an die Behörden weiterzugeben. Bei der Weitergabe von Informationen ist die Partei, die diese Informationen zur Verfügung stellt, verpflichtet, die Vertraulichkeit so weit wie möglich zu wahren.
9.4 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für beide Parteien auch nach Beendigung des gegenseitigen Vertragsverhältnisses.

10 Garantien

10.1 Garantien des Kunden Der Kunde ist mit den Gesetzen und Vorschriften vertraut, die für das Geschäft des Kunden gelten. Der Kunde dokumentiert und garantiert, dass das Geschäft des Kunden, solange dieser Vertrag gültig ist, keine
Geschäft des Kunden kein Material enthalten oder übermitteln wird, das gegen geltendes Recht verstößt. The Color ClubSollte der Kunde gegen geltendes Recht verstoßen und/oder die in Abschnitt 11 genannten Nutzungsbedingungen von The Color Clubnicht einhalten, wird The Color Club nach eigenem Ermessen den Zugriff auf solche illegalen Materialien unterbinden und/oder die Dienstleistungen für den Kunden einstellen, einschließlich der Aussetzung oder Unterbrechung von Lieferungen an den Kunden mit sofortiger Wirkung.
10.2 Die Color Clubs-Garantien
(a) Das Color Clubs Service Level Agreement (SLA) ist anwendbar, wenn es im Vertrag des Kunden angegeben ist.

(b) Keine weitere Garantie. Abgesehen von den unter (a) genannten Garantien stellt The Color Club alle anderen Dienste, Produkte und Bereiche so zur Verfügung, wie sie sind und bestehen. The Color Club gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und The Color Club schließt jede Haftung in Bezug auf das Verhalten, die zufriedenstellende Qualität, die Nichtverletzung von Rechten und die Eignung für einen bestimmten Zweck sowie Garantien aus, die sich aus der Handelspraxis, dem Handelsbrauch oder der Geschäftspraxis ergeben.
(c) Keine Garantie für Dienste, die von Dritten kontrolliert werden. Obwohl The Color Club dem Kunden eine Verbindung zum Internet zur Verfügung stellt, kann The Color Club den Informationsfluss zu und von The Color Club Datenzentren zu anderen Teilen des Internets nicht kontrollieren. Diese Datenflüsse hängen weitgehend von der Leistung der Internetdienste ab, die von Dritten bereitgestellt oder kontrolliert werden. Diese Dritten können dazu führen, dass die Verbindungen des Kunden von The Color Clubunterbrochen oder geschwächt werden. The Color Club kann nicht garantieren, dass solche Fälle nicht eintreten und The Color Club lehnt jede Verantwortung in Verbindung mit einem solchen Zufall ab.

11 Richtlinie zur akzeptablen Nutzung

Alle Kunden von The Color Club sind dafür verantwortlich, diese Richtlinie zur akzeptablen Nutzung zu lesen und zu verstehen. Die unten beschriebenen Handlungen werden von The Color Club als "Systemmissbrauch" definiert und sind nicht erlaubt. Die nachfolgend beschriebenen Beispiele sind nicht erschöpfend und dienen lediglich der Orientierung und Information der Kunden von The Color Club. Wenn der Kunde nicht sicher ist, ob eine Handlung oder die Nutzung des Systems erlaubt ist, liegt es in seiner Verantwortung, The Color Club zu kontaktieren. Die folgenden Aktivitäten sind absolut nicht erlaubt und The Color Club hat das Recht, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Aktivitäten zu unterbinden, einschließlich der Aussetzung und Beendigung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienste. Siehe auch Abschnitt 10.1 oben. Im Allgemeinen darf der Kunde das Netzwerk, die Server oder die Dienste von The Color Clubnicht nutzen, um:
- gegen geltende Gesetze, Regeln und Richtlinien zu verstoßen
- gegen die "Acceptable Use Policies" der Netzwerke, Maschinen oder Server zu verstoßen, die durch die Nutzung des Netzwerks von The Color Cluberreicht werden
- die Privatsphäre anderer zu verletzen
- gegen die Richtlinien für das Versenden von Marketingmaterial per E-Mail verstoßen Unerlaubte Aktivitäten umfassen auch, sind aber nicht beschränkt auf:
- die unbefugte Nutzung (oder der Versuch der unbefugten Nutzung) von Maschinen und Netzwerken
- Versuche, Websites und Server zu kompromittieren (z.B. Denial-of-Service-Angriffe)
- Fälschung von Header-Informationen oder Benutzeridentifikation
- Verbreitung bösartiger Programme in Netzwerken oder auf Rechnern (z. B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde, etc.)
- andere Netzwerke ohne Erlaubnis zu überwachen oder zu scannen
- die Sicherheit zu zerstören oder die Internetkommunikation zu stören, einschließlich der Bereitstellung von (Zugang zu) Daten, auf die der Kunde keinen Zugriff haben sollte, oder sich bei einem Server anzumelden, auf den der Kunde keinen Zugriff haben sollte
- jegliche Art von Netzwerküberwachung (z.B. Packet Sniffer) durchzuführen, um Daten zu erhalten, die nicht für den Kunden bestimmt sind
- zu versuchen, die Benutzerauthentifizierung oder die Sicherheit eines Hosts oder Netzwerks zu umgehen ("Cracking")
- Programme/Skripte/Befehle zu verwenden oder Nachrichten jeglicher Art zu versenden, die darauf abzielen, Maschinen, Server und Netzwerke zu zerstören oder zu stören - sowohl lokal als auch über das Internet
- unerwünschte Massen-E-Mails ("SPAM") zu versenden
- ein offenes Mail-Relay zu unterhalten und zu betreiben
- E-Mail-Adressen aus dem Internet zu sammeln, um unaufgefordert Massen-E-Mails ("SPAM") zu versenden
- urheberrechtsverletzendes oder illegales Material zu senden oder zu empfangen
- illegales Material auf Servern, Maschinen, Geräten usw. zu speichern, die sich im Netzwerk von The Color Clubbefinden oder mit diesem verbunden sind

- falsche oder inkorrekte Daten in Anmeldeformularen anzugeben
- versuchen, die Art und Weise, wie The Color Club den Bandbreitenverbrauch, die Leistung und andere Dienste misst, zu stören oder zu zerstören.
Dienste.

12 Höhere Gewalt

12.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, wenn die Nichterfüllung des Vertrags auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, einschließlich - und in dem Umfang, in dem eine solche Leistung (direkt oder indirekt) infolge von Streik, Aussperrung, Streik, staatlichen Eingriffen, fehlender oder verzögerter behördlicher Genehmigung, Aufruhr, bewaffneten Konflikten, Unfällen, Mangel an Rohstoffen oder normalen Transportmitteln, Kriegshandlungen, Terrorismus, Naturkatastrophen oder anderen Ursachen verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.

13 Rechtswahl, Gerichtsstand, Auslegung und Streitigkeiten

13.1 Dieser Vertrag unterliegt dem dänischen Recht und muss in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt werden.
13.2 Die Parteien verpflichten sich, auf dem Verhandlungsweg zu versuchen, eine gütliche Lösung für Streitigkeiten zu finden, und zwar so, dass die normalen Dienstleistungen oder die normale Produktion nicht beeinträchtigt werden. Kommt nach den Verhandlungen keine gütliche Einigung zustande, muss der Fall endgültig und verbindlich durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln des dänischen Schiedsgerichtsinstituts oder vor einem dänischen Gericht nach
The Color ClubWahl entschieden werden.

14 Verschiedene Bedingungen

14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass The Color Club seinen Namen, sein Logo, sein nicht vertrauliches Marketingmaterial und Bildmaterial benutzt und anderen Kunden gegenüber sowie in den Marketingmaterialien von The Color Club- auch auf der Internetseite The Color Club- das Unternehmen des Kunden kurz beschreibt.
14.2 The Color Club und der Kunde sind unabhängige Unternehmen und diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Arbeitsverhältnis, kein Franchise- oder Agenturabkommen oder ähnliches zwischen The Color Club und dem Kunden.